Asbest-Gutachten und KMF-Risikoanalysen zur Beweissicherung für Gerichte, Arbeitgeber, Archive und Privat


Wir überprüfen Innenräume, Arbeitsplätze, Gebäude und technischen Anlagen auf Asbest und Künstliche Mineralfasern und führen hierzu u.a. Materialanalysen durch. Dabei bieten wir alle Dienstleistungen dieses Aufgabenfeldes aus einer Hand an. Aber auch für einzelne Teilleistungen im Bereich der KMF- und Asbestuntersuchung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dies kann u.a. sein: 

 

  • Materialanalysen mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM)
  • Bestimmung des KI-Wertes nach IFA-Arbeitsmappe 7488
  • Bewertung der Sanierungsdringlichkeit nach den Asbest-Richtlinien
  • Prüfung der Ausdehnung von Kontaminationen Vorschläge für Schutzmaßnahmen
  • Messung der Faserkonzentration von Asbest und KMF in der Raumluft (VDI-Richtlinie 3492 und nach BGI 505-46)
  • Messung der Asbestfaserkonzentration als Erfolgskontrolle bei Sanierungen
  • Probenahme und Analyse von Materialproben auf Asbest bzw. KMF gemäß Richtlinie VDI 3866 (Blatt 5)

  • Probenahme und Analyse von Staubproben auf Asbest bzw. KMF gemäß Richtlinie VDI 3866 (Blatt 5)

  • Probenahme und Analyse von Staubproben auf Asbest/KMF gemäß Richtlinie VDI 3877 (halbquantitativ)

 

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

 

Telefon: +49 30 - 930 269 725

Telefax: +49 30 - 930 269 729

E-Mail: info@schadstoff-gutachter.de


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Hintergrund-Informationen

 

 

Asbest hat eine nachgewiesene krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Vor allem im Brandschutz wurde in der Vergangenheit Asbest als Baumaterial verwendet und ist somit als Schadstoff in vielen Gebäuden vorhanden. Diese Materialien sind jedoch in der Regel so „verdeckt“ eingebaut, so dass die Asbesthaltigkeit solcher Materialien von einem Nichtfachmann nicht erkannt werden kann. Eigentümer haben für den gesundheitlich einwandfreien Zustand ihrer Gebäudes zu sorgen. Sie haften im Rahmen der Zustandshaftung auch für Schadstoffe in Gebäuden. Sind in einem Gebäude schwach gebundene Asbestprodukte vorhanden muss von einem Asbestsachverständigen die Sanierungsdringlichkeit nach den Asbest-Richtlinien bewertet werden. In einem Asbest Gutachten wird dargestellt, ob eine Sanierung notwendig ist, oder ob die Asbestprodukte im Gebäude verbleiben können, weil von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Umbau oder Abriss eines Gebäudes ist bei größeren Gebäuden eine Asbestuntersuchung behördlich vorgeschrieben und bei kleineren Gebäuden empohlen.

 

 

KMF ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl künstlich hergestellter mineralischer Faserprodukte. Von besonderer technischer Bedeutung sind Glas- und Steinwolle- sowie Keramikfaser-Produkte. Diese enthalten in der Regel lungengängige Fasern (WHO-Fasern). Ob diese krebserzeugend oder krebsverdächtig sind, wird durch die nasschemische Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes (KI) nach dem IFA-Arbeitsblatt 7488 ermittelt. Lungengängige Fasern mit einem KI-Wert > 40 sind unbedenklich, mit einem KI-Wert < 40 sind sie als Gefahrstoff eingestuft. Die krebserzeugende Wirkung hängt vor allem von der Biolöslichkeit der Fasern ab. Je schneller die Fasern vom Körper aufgelöst, bzw. abgebaut werden, umso geringer ist ihre krebserzeugende Wirkung. Seit Mitte der 90er-Jahre werden KMF-Produkte mit geänderter chemischer Zusammensetzung hergestellt, die als biolöslicher angesehen werden.